Stellungnahme zu Gemeinderatssitzung

Stellungnahme der BfR-Fraktion zur GR Sitzung vom 2.7.2018

In der Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2018 wurden zwei für die BfR Fraktion wichtige Themen behandelt und entschieden. Das war zum einen die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und zum anderen der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Ortschaftsverfassung.

Bei dem für die BfR sehr wichtigen Thema, der Abschaffung der Ortschaftsräte, wurde einstimmig bei einer Enthaltung entschieden, die Hauptsatzung hinsichtlich der Ortschaftsverfassung dahingehend abzuändern, dass nach den nächsten Wahlen kein Ortschaftsrat im Ortsteil Schwarzach mehr gebildet wird – er ist somit abgeschafft!

Die BfR setzt sich jetzt dafür ein, zusammen mit den anderen Fraktionen im Ortschaftsrat Schwarzach eine Nachfolgeordnung zu erstellen, um diese dann Verwaltung und Gemeinderat vorzuschlagen. Unseres Erachtens wäre hierbei die Funktion eines Ortsteilbeauftragten für die Zukunft denkbar, damit für die Bevölkerung weiterhin ein Ansprechpartner auch außerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehen kann.

Beim Durcharbeiten des umfangreichen Zahlenmaterials der Jahresrechnung fiel uns auf, dass sich im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmenseite im Jahr 2017 Mehreinnahmen von etwa 2,8 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsansatz ergaben. Dies ist eine große Abweichung, über die wir uns heute nicht sonderlich beschweren wollen. Allerdings bleibt festzustellen, dass in der Vergangenheit die Einnahmen stets starken Schwankungen unterworfen war, was zukünftige Planungen z. B. im Rahmen der Haushaltsplanungen und bei langfristigen Projekten entscheidend erschwert.

Auf der Ausgabenseite hingegen gibt es einen großen Posten an fixen Kosten, die Personalkosten. Diese sind in den letzten Jahren auch stetig gestiegen, vor allem bedingt durch Investitionen in die Kindergärten. Bei zukünftig möglichen Rückgängen auf der Einnahmenseite kann in diesem Bereich allerdings nicht kurzfristig gegengesteuert werden. Auf dieses Risiko möchte die BfR Fraktion ausdrücklich hinweisen.

Die positive Seite ist, dass im abgelaufenen Jahre 2,8 Millionen Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden konnten! Bedingt durch diese Zuführung war keine Entnahme aus der Rücklage notwendig. Statt dessen ergab sich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage von fast 1,7 Millionen Euro – und das trotz Mindereinnahmen durch ausbleibende Zuschüsse von etwa 760.000 Euro. Über diese dürfen wir uns allerdings dann in den Folgejahren freuen.

Die allgemeine Rücklage wuchs durch die Zuführung auf annähernd 9,2 Millionen Euro. Dies stellt einen Höchststand in den letzten 15 Jahren dar. Hierdurch sollte es nun möglich sein, notwendige Investitionen wie vor allem ein zentrales Feuerwehrhaus mit Nachdruck voranzutreiben.

Die BfR Fraktion

Mitgliederversammlung 2018

Ordentliche Mitgliederversammlung der „Bürger für Rheinmünster e.V.“

am 19.6.2018 um 19h00

im Gasthaus Engel im OT Schwarzach

Tagesordnung

•          Begrüßung

•          Genehmigung der Tagesordnung

•          Jahresbericht des Vorstands

•          Finanzbericht des Schatzmeisters

•          Bericht der Rechnungsprüfer

•          Entlastung des Vorstands

•          Kommunalwahl 2019

•          Verschiedenes

•          Schlusswort des Vorsitzenden

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens bis zum 11.6.2018 schriftlich oder per Email (info@bfr-im-netz.de) beim Vereinsvorstand einzureichen.

Zu dieser Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen!

Der Vorstand

Anbindung Airpark an BAB5

Stellungnahme der BfR-Fraktion zur GR Sitzung vom 9.4.2018

Thema in der Gemeinderatssitzung am 9.4.2018 war die Anbindung des Baden-Airparks an die Bundesautobahn A5, und insbesondere die gemeindliche Stellungnahme zum vorliegenden Planfeststellungsverfahren.

Die BfR-Fraktion hält hierbei die sogenannte Ost-Anbindung des Baden Airpark über eine neue Autobahnausfahrt bei Sinzheim Halberstung für die für Rheinmünster bevorzugte Variante – vor allem weil es hierbei zu einer größtmöglichen Entlastung des Ortsteils Stollhofen vom Durchgangsverkehr mit LKW kommen sollte.

Allerdings sollten unserer Meinung nach beim weiteren Vorgehen mehrere Forderungen unbedingt berücksichtigt werden wie folgt:

    1. Auf der Kostenseite muss berücksichtigt werden, dass die Gemeinde Rheinmünster bereits die Flächen für die Neubautrasse zur Verfügung stellt. Darüberhinaus, kann es nicht sein, dass man dann noch doppelt zur Kasse gebeten wird – einmal über die Beteiligung am Airpark und zusätzlich noch über eine generelle Beteiligung der Region an den Kosten.
    2. Da die K3761 zwischen Schiftung und der K3736 (Verbindung zwischen Stollhofen und Leiberstung) zurückgebaut werden soll, wird die Zufahrt über das Schiftunger Tor in Zukunft nicht mehr möglich sein. Hier muss eine beschränkte (bis 3,5 t) Zufahrt von Süden aus über das sogenannte Stollhofener Tor geschaffen werden. Diese Zufahrt soll dann sowohl der Feuerwehr bei Einsätzen als auch Arbeitnehmern und Handwerkern aus Rheinmünster als Zufahrt in die südlichen Bereiche des Airparks dienen.
    3. Mit der geplanten Ersatzaufforstung am Ortsrand von Schwarzach sind wir ausdrücklich nicht einverstanden. Hier müssen Alternativen gefunden werden.

Da die oben genannten Forderungen im Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme enthalten sind, konnten wir dieser in der letzten Gemeinderatssitzung unsere Zustimmung erteilen.

Bei Nichtberücksichtigung der oben aufgeführten Punkte im weiteren Verfahren, wäre allerdings der Preis für Rheinmünster zu hoch! Die BfR würde in diesem Falle einer Ost-Anbindung nicht zustimmen.

Die BfR-Fraktion

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