Ortschaftsräte
Wir sind der Auffassung, dass die Ortschaftsräte nach über 35 Jahren des Zusammenwachsens von Rheinmünster nicht mehr notwendig sind.
Ursprünglich waren die Ortschaftsräte dafür gedacht, dass bei der Vereinigung von Rheinmünster kein Ortsteil hinten runter fällt. Ein damals sinnvoller und notwendiger Gedanke. Heute , nach über 35 Jahren des Zusammenwachsens von Rheinmünster sind die Ortschaften über ihre Gemeinderatsvertreter, Vereine, Parteien und Bürger hervorragend in den Entscheidungen von Rheinmünster integriert und berücksichtigt.
Heute fällt niemand mehr hinten runter.
Wir respektieren und honorieren die Arbeit der Ortschaftsräte von heute und aus der Vergangenheit. Wir danken ihnen für die wertvolle Integrationsarbeit die sie für Rheinmünster geleistet haben. Gerade und wegen dieser erfolgreichen Arbeit sind die Ortschaftsräte nach alter Struktur heute nicht mehr notwendig.
Viele fragen sich: Werden die Ortsteile in Zukunft in der Gemeinde eine Stimme haben? Die Antwort ist ein eindeutiges JA. Alle Ortschaften von Rheinmünster sind durch gewählte Vertreter im Gemeinderat vertreten. Unsere Ratsmitglieder kommen aus allen Ortsteilen von Rheinmünster und können ihren Ortsteilen Gehör verschaffen.
Dies gilt sogar umso mehr, als das die heute gewählten Vertreter in den Ortschaftsräten mehrheitlich auch im Gemeinderat sitzen. Alle Gemeinderäte der CDU und SPD Fraktion im Gemeinderat sitzen auch irgendwo in einem Ortschaftsrat (Stand 2012)! Müssen Entscheidungen in Rheinmünster wirklich mehrfach von ein und denselben Personen getroffen werden? Können Ortschaftsräte als Gemeinderat gegen den Ortschaftsrat stimmen? Müssen gleiche Vorgänge von identischen Amtsträgern doppelt in zwei Gremien entschieden werden? Wenn beispielsweise Mitglieder des Ortschaftrates gleichzeitig Mitglieder des Gemeinderates sind, ist dies dann im Sinne einer kostengünstigen und effizienten Verwaltung? Ist es in Zeiten leerer Kassen noch vertretbar sich den Luxus von 28 Ortschaftsräten und 18 Gemeinderäten zu leisten?
Wir sind der Meinung NEIN. Durch das erfolgreiche Zusammenwachsen der Ortsteile zu einer Gemeinde sind die ursprünglichen Aufgaben der Ortschaftsräte entfallen. Entscheidungen für ein gemeinsames Rheinmünster sollen in Zukunft nur noch durch eine effiziente Gemeindeverwaltung und einen gemeinsamen, kompetenten Gemeinderat getroffen werden.