Sanierung des Hallenbades Greffern

Die BfR nimmt Stellung zur Sanierung des Hallenbades Greffern

Der Gemeinderat hat den Antrag für Bundesfördermittel für die Sanierung des Hallenbades Greffern genehmigt. Diese werden unter der Bedingung einer Abwicklung und Abrechnung bis spätestens 2023 in Aussicht gestellt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 01.10. wurde vom Ingenieurbüro Kannewischer ein umfangreicher Plan für die Komplettsanierung vorgestellt. Es geht um Gewerke wie Heizung, Lüftung, Wasseraufbereitung und Duschen, die alle auf den neuesten Stand gebracht werden müssen, um für die nächsten 30 Jahre allen Anforderungen zu entsprechen. Die Summe der Maßnahmen wird mit 4,5- 5 Millionen € beziffert, und die höchstmögliche Förderung des Bundes beträgt 45% der Investitionssumme. Im Idealfall wäre bei einer Investitionssumme von 5 Millionen € und einem Fördersatz von 45% ein Zuschuss von 2,25 Millionen möglich, die verbleibenden 2,75 Millionen müsste die Gemeinde selbst einbringen.

Mittelfristig (5-10 Jahre) hat die Gemeinde mehrere größere Vorhaben auf der Agenda: zentrales Feuerwehrhaus, Sanierung Fachräume und Dach Realschule, Sanierung und Umbau Rathaus, evtl. die Erweiterung der Kinderbetreuung usw.. Auch diese sind teilweise durch öffentliche Förderung an Abwicklungsfristen gebunden. Für alle Vorhaben ergibt sich ein Gesamtbetrag von über 10 Millionen €! Um all dies umsetzen zu können, bedarf es einer genauen Analyse der Finanzentwicklung, einer straffen und konsequenten Haushaltsführung, der Festlegung einer Rangfolge der Umsetzung und einer ehrlichen und sachlichen Suche nach Einsparpotentialen.

Die BfR setzt sich für eine zügige Sanierung des Hallenbades ein! Eine Sanierung ohne Fördermittel, so ehrlich muss man sein, fände im Gemeinderat bei einem Aufwand von 5 Millionen keine Mehrheit! Demnach ist diese Förderung die letzte Chance, das Schwimmbad langfristig für unsere Bürger zu erhalten!

Eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre wird sein, wie wir alle unsere Vorhaben nachhaltig finanzieren können. Hierbei hat die BfR in der Vergangenheit mehrfach auf Einsparmöglichkeiten hingewiesen – ein Beispiel, die Ortschaftsverfassung!

Bis heute leistet sich Rheinmünster immer noch vier Ortschaftsräte, welche die Gemeinde pro Jahr ca. 60.000 € Kosten! Eine sachliche und vor allem ehrliche Aufarbeitung der Frage ob diese Gremien noch zeitgemäß sind und ob die Kosten dafür noch zu rechtfertigen sind, würde uns nicht nur finanziell sondern auch gesellschaftlich weiter bringen! Die BfR ist hierzu bereit und möchte, dass auch in Zukunft unsere Kinder im Hallenbad Greffern schwimmen lernen! Das geht nur mit neuen Ideen und ehrlicher und offener Politik!

Für die Fraktion der BfR 

Peter Meier 

Stellungnahme zu Gemeinderatssitzung

Stellungnahme der BfR-Fraktion zur GR Sitzung vom 2.7.2018

In der Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2018 wurden zwei für die BfR Fraktion wichtige Themen behandelt und entschieden. Das war zum einen die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und zum anderen der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Ortschaftsverfassung.

Bei dem für die BfR sehr wichtigen Thema, der Abschaffung der Ortschaftsräte, wurde einstimmig bei einer Enthaltung entschieden, die Hauptsatzung hinsichtlich der Ortschaftsverfassung dahingehend abzuändern, dass nach den nächsten Wahlen kein Ortschaftsrat im Ortsteil Schwarzach mehr gebildet wird – er ist somit abgeschafft!

Die BfR setzt sich jetzt dafür ein, zusammen mit den anderen Fraktionen im Ortschaftsrat Schwarzach eine Nachfolgeordnung zu erstellen, um diese dann Verwaltung und Gemeinderat vorzuschlagen. Unseres Erachtens wäre hierbei die Funktion eines Ortsteilbeauftragten für die Zukunft denkbar, damit für die Bevölkerung weiterhin ein Ansprechpartner auch außerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehen kann.

Beim Durcharbeiten des umfangreichen Zahlenmaterials der Jahresrechnung fiel uns auf, dass sich im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmenseite im Jahr 2017 Mehreinnahmen von etwa 2,8 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsansatz ergaben. Dies ist eine große Abweichung, über die wir uns heute nicht sonderlich beschweren wollen. Allerdings bleibt festzustellen, dass in der Vergangenheit die Einnahmen stets starken Schwankungen unterworfen war, was zukünftige Planungen z. B. im Rahmen der Haushaltsplanungen und bei langfristigen Projekten entscheidend erschwert.

Auf der Ausgabenseite hingegen gibt es einen großen Posten an fixen Kosten, die Personalkosten. Diese sind in den letzten Jahren auch stetig gestiegen, vor allem bedingt durch Investitionen in die Kindergärten. Bei zukünftig möglichen Rückgängen auf der Einnahmenseite kann in diesem Bereich allerdings nicht kurzfristig gegengesteuert werden. Auf dieses Risiko möchte die BfR Fraktion ausdrücklich hinweisen.

Die positive Seite ist, dass im abgelaufenen Jahre 2,8 Millionen Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden konnten! Bedingt durch diese Zuführung war keine Entnahme aus der Rücklage notwendig. Statt dessen ergab sich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage von fast 1,7 Millionen Euro – und das trotz Mindereinnahmen durch ausbleibende Zuschüsse von etwa 760.000 Euro. Über diese dürfen wir uns allerdings dann in den Folgejahren freuen.

Die allgemeine Rücklage wuchs durch die Zuführung auf annähernd 9,2 Millionen Euro. Dies stellt einen Höchststand in den letzten 15 Jahren dar. Hierdurch sollte es nun möglich sein, notwendige Investitionen wie vor allem ein zentrales Feuerwehrhaus mit Nachdruck voranzutreiben.

Die BfR Fraktion

Mitgliederversammlung 2018

Ordentliche Mitgliederversammlung der „Bürger für Rheinmünster e.V.“

am 19.6.2018 um 19h00

im Gasthaus Engel im OT Schwarzach

Tagesordnung

•          Begrüßung

•          Genehmigung der Tagesordnung

•          Jahresbericht des Vorstands

•          Finanzbericht des Schatzmeisters

•          Bericht der Rechnungsprüfer

•          Entlastung des Vorstands

•          Kommunalwahl 2019

•          Verschiedenes

•          Schlusswort des Vorsitzenden

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens bis zum 11.6.2018 schriftlich oder per Email (info@bfr-im-netz.de) beim Vereinsvorstand einzureichen.

Zu dieser Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen!

Der Vorstand

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