Stellungnahme zu Gemeinderatssitzung

Stellungnahme der BfR-Fraktion zur GR Sitzung vom 2.7.2018

In der Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2018 wurden zwei für die BfR Fraktion wichtige Themen behandelt und entschieden. Das war zum einen die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und zum anderen der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Ortschaftsverfassung.

Bei dem für die BfR sehr wichtigen Thema, der Abschaffung der Ortschaftsräte, wurde einstimmig bei einer Enthaltung entschieden, die Hauptsatzung hinsichtlich der Ortschaftsverfassung dahingehend abzuändern, dass nach den nächsten Wahlen kein Ortschaftsrat im Ortsteil Schwarzach mehr gebildet wird – er ist somit abgeschafft!

Die BfR setzt sich jetzt dafür ein, zusammen mit den anderen Fraktionen im Ortschaftsrat Schwarzach eine Nachfolgeordnung zu erstellen, um diese dann Verwaltung und Gemeinderat vorzuschlagen. Unseres Erachtens wäre hierbei die Funktion eines Ortsteilbeauftragten für die Zukunft denkbar, damit für die Bevölkerung weiterhin ein Ansprechpartner auch außerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehen kann.

Beim Durcharbeiten des umfangreichen Zahlenmaterials der Jahresrechnung fiel uns auf, dass sich im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmenseite im Jahr 2017 Mehreinnahmen von etwa 2,8 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsansatz ergaben. Dies ist eine große Abweichung, über die wir uns heute nicht sonderlich beschweren wollen. Allerdings bleibt festzustellen, dass in der Vergangenheit die Einnahmen stets starken Schwankungen unterworfen war, was zukünftige Planungen z. B. im Rahmen der Haushaltsplanungen und bei langfristigen Projekten entscheidend erschwert.

Auf der Ausgabenseite hingegen gibt es einen großen Posten an fixen Kosten, die Personalkosten. Diese sind in den letzten Jahren auch stetig gestiegen, vor allem bedingt durch Investitionen in die Kindergärten. Bei zukünftig möglichen Rückgängen auf der Einnahmenseite kann in diesem Bereich allerdings nicht kurzfristig gegengesteuert werden. Auf dieses Risiko möchte die BfR Fraktion ausdrücklich hinweisen.

Die positive Seite ist, dass im abgelaufenen Jahre 2,8 Millionen Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden konnten! Bedingt durch diese Zuführung war keine Entnahme aus der Rücklage notwendig. Statt dessen ergab sich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage von fast 1,7 Millionen Euro – und das trotz Mindereinnahmen durch ausbleibende Zuschüsse von etwa 760.000 Euro. Über diese dürfen wir uns allerdings dann in den Folgejahren freuen.

Die allgemeine Rücklage wuchs durch die Zuführung auf annähernd 9,2 Millionen Euro. Dies stellt einen Höchststand in den letzten 15 Jahren dar. Hierdurch sollte es nun möglich sein, notwendige Investitionen wie vor allem ein zentrales Feuerwehrhaus mit Nachdruck voranzutreiben.

Die BfR Fraktion